Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Ausschließlichkeitsklausel
Für die gesamten Geschäftsbeziehungen – auch für spätere Geschäftsbeziehungen - gelten die folgenden
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mama Filmcatering GmbH.

§2 Auftragserteilung
Alle Angebote der Firma Mama Filmcatering GmbH sind freibleibend.
Jeder Auftrag muss vom Kunden schriftlich bestätigt werden und gilt dann als verbindlich.

§3 Absage des Auftrages
Die Absage seitens der Produktion wird, wenn nicht bis zwei Wochen vor Produktionsbeginn
gekündigt wird mit 25% des Auftragsvolumens berechnet.
Danach stellen wir die Absage mit 50% des Auftragsvolumens in Rechnung.

§4 Abbruch von Drehtagen
Abgebrochene Drehtage werden zu 100% in Rechnung gestellt. Verschiebungen von
Drehtagen werden, wenn nicht bis 12 Uhr mittags gekündigt, zu 50% berechnet.

§5 Kündigungsfrist
Die Firma Mama Filmcatering GmbH behält sich eine Kündigungsfrist von fünf Werktagen vor.

§6 Müllentsorgung
Für die Müllentsorgung ist der Auftraggeber verantwortlich.

§7 Extreme Temperaturen, Leergut
Ab 25 Grad Celsius (14:00 Uhr) berechnen wir einen Getränkeaufschlag pro Tag und Person
von je 1,50 €. Bei Verlust von leeren Getränkeflaschen, berechnen wir die fehlenden Flaschen
mit 0,25 € je Flasche.

§8 Beschädigung des Equipments
Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen und Schwund des bereitgestellten Equipments,
soweit dies nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen ist.
Die Kosten werden mit dem Wiederbeschaffungswert berechnet.

§9 Haftung
Die Firma Mama Filmcatering GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit und darüber hinaus nur soweit Vorlieferanten ihm gegenüber entsprechend haften.

§10 Fremdeinflüsse
Bei Witterungs- oder Fremdeinflüssen, die es unmöglich machen unseren
Auftrag auszuführen, haftet die Firma Mama Filmcatering GmbH nicht. Eventuell geleistete
Zahlungen werden erstattet.

§11 Verschiebungen von Drehtagen
Bei produktionsbedingten Verschiebungen von mehr als 5 Drehtagen ab oder innerhalb des
vereinbarten Produktionszeitraums, behalten wir uns vor, den gesamten Vertragszeitraum zu stornieren.

§12 Ausfall eines Fahrzeugs
Sollten unsere Fahrzeuge auf Grund von technischen Defekten nicht einsatzfähig sein,
behalten wir uns eine fristlose Kündigung vor. Trotzdem werden wir uns bemühen unseren
Auftrag zu ihrer Zufriedenheit durch Ersatz zu kompensieren.

§13 Ausgabe von Speisen und Getränken

Die Ausgabe von Speisen und Getränken erfolgt an oder in unserem Cateringtruck.
Sollte es nötig sein das Essen an anderen Orten zu servieren ist es fakultativ.

§14 Strom/Wasserversorgung
Für die Strom/Wasserversorgung unserer Küchenfahrzeuge ist der Auftraggeber
verantwortlich. Die Nachtstromversorgung in Berlin übernehmen wir.

§15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

§16 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand der Firma Mama Filmcatering GmbH ist Bonn
Zülpich, im Februar 2010
Mama Filmcatering GmbH Köln-Berlin-Mitteldeutschland




 

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